Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft in Grevenbroich im Bereich der Mühle Kottmann. Die Planung ist Teil des Perspektivkonzeptes Erft, das im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt werden soll. Die Erft unterlag in ihrem Mittel- und Unterlauf in der Vergangenheit sich wandelnden wasserwirtschaftlichen Nutzungen und wurde entsprechend mehrfach umgestaltet. Um die Tieftagebaue trocken zu halten, wird in die Erft bis heute das nicht anderweitig nutzbare gehobene Grundwasser (Sümpfungswasser) eingeleitet. Die Einleitungen des Sümpfungswassers umfassen große Mengen. Nach dem beschlossenen frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung werden die Einleitungen von Sümpfungswasser in die Erft bereits 2030 eingestellt. Dadurch werden sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf wesentlich verändern. Das heutige, kompakt ausgebaute Gewässerbett ist für die zukünftigen Abflussverhältnisse nicht geeignet. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Umgestaltung der Erft erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

03.04.2025 - 02.05.2025

Auslegungsinformationen

20250318_Bekanntmachungstext_Mühle Kottmann ( 20250318_Bekanntmachungstext_Mühle Kottmann.doc )