Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LHW Liewer Hartsteinwerk GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 39, 54518 Sehlem, hat bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs Niederscheidweiler (Gesamtfläche 34 ha) gestellt. Die Gesamtfläche des Steinbruchs betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Niederscheidweiler: Flur 16, Flurstücke 31/14, 23/1, 21, 22/1, 17/10, 17/9 und 43/7 sowie Flur 17, Flurstücke 2/4, 25, 26 und 28 und Gemarkung Olkenbach, Flur 24, Flurstück 6. Weiterhin beantragt sind die wasserrechtlichen Erlaubnisse zum Gewinnen von bodenbestandteilen und Mineralien sowie zur Einleitung des Niederschlagwassers in den Alfbach. Das Bruttoabbauvolumen wird mit ca. 6 Mio m³ und das Nettovolumen mit ca. 4,2 Mio m³ angegeben. Die Abbauzeit wird auf ca. 55 Jahre beziffert. Das Vorhaben bedarf nach § 1 der 4. BImSchV i.V.m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV einer Genehmigung nach § 16 BImSchG. Das gewerbsmäßige Gewinnen von Bodenbestandteilen und Mineralien wie auch das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer gelten als Benutzung eines Gewässers und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG und § 15 LWG Rheinland-Pfalz. Wegen § 2 Abs. 1 Nr. 1.a) der 4. BImSchV i.V.m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zu 4. BImSchV ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 1 UVPG und § 6 UVPG i.V.m. Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gem. § 4 UVPG und § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 16
54516
Wittlich
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.04.2024
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.03.2022 - 08.03.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.11.2021 - 07.12.2021