Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Erich Seubert GmbH beabsichtigt die Neuanlage eines Muschelkalksteinbruches mit Abgrabung und Steingewinnung auf den Fl.Nrn. 221, 222 der Gemarkung Bütthard und die Wiederverfüllung mit Abraum und unbrauchbaren Lagerstättenanteilen sowie einen Massenausgleich durch unbelastetes Bodenmaterial. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Bütthard, nordwestlich des Ortsteils Bütthard. Zum Abbau beantragt wird eine Fläche von ca. 6,4 ha, die in drei Hauptabschnitten abgebaut werden soll. Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit anderen Planungen (keine Kumulierung von Vorhaben). Die geplanten Abbaufläche erstreckt sich als Streifen nordwestlich am Ostrand von Bütthard. Sie liegt nicht innerhalb eines im Regionalplan festgesetzten Vorranggebiets für den Abbau von Bodenschätzen (hier: Muschelkalk). Die Entfernung zu geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Bütthard ca. 0,3 km und zu Unterwittighausen ca. 1,5 km. Das anstehende Abraummaterial aus der ersten Teilfläche des Abschnittes I wird bis auf Oberkante Kerngestein abgetragen und zur Rekultivierung innerhalb der Abbaufläche als Bodenmiete zwischengelagert. Das Zwischenlagern und Umsetzten des Abraumes erfolgt nach betrieblicher Notwendigkeit, innerhalb der beantragten Fläche. Zur Ausbeutung der weiteren Abschnitte, wird der anstehende Abraum in zurückliegenden, bereits ausgebeuteten Abschnitten wieder eingebaut. Zur Rekultivierung des Abschnittes 1 wird der Abraum aus Abschnitt 2 verwendet. Der restliche Abraum sowie die unverwertbaren Lagerstättenanteile verbleibt direkt im jeweiligen Abbauabschnitt. Bedingt durch den vorgesehenen Abbau (Maulwurfprinzip), vorne abbauen und hinten auffüllen, entsteht ein sogenannter Wandersteinbruch. Die Oberfläche wird entsprechend den Auffüllplänen hergestellt. Das Kerngestein (Muschelkalk) wird gebrochen und im Steinbruch bis zur Abholung zwischengelagert. Von dort wird es als Rohmaterial dem Bearbeitungsbetrieb zur Weiterverwendung zugeführt. Die Abfuhr des gebrochenen Materials erfolgt mittels betriebseigener Lastkraftwagen. Die Rohblöcke werden je nach Bedarf abtransportiert. Die gesamte Steinschicht wird mit einer Mächtigkeit von ca. 5,00 m Dicke angenommen. Das unbrauchbare Gestein wird innerhalb der abgebauten Flächen im Zuge der Auffüllung wieder eingebaut. Geringe Mengen dieses Materials können im Garten und Landschaftsbau zur Herstellung von Mauersteinen oder Flussbausteinen verwendet werden. Im Abbaubereich ist nicht mit Grundwasser zu rechnen. Sollte wider Erwarten ausnahmsweise Grundwasser anfallen, wird im Steinbruch nicht gearbeitet, bis das Grundwasser wieder zurückgegangen ist. Da sich das Abbaugebiet im EU-Vogelschutzgebiet befindet, sollen 90 % der Abbaufläche, wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche hergestellt werden. Dadurch könnte den bodenbrütenden Vögeln wieder Lebensraum zurückgegeben werden. Auf den verbleibenden 10 % der Fläche, soll ein Naturbiotop mit Steinschüttungen und Fahrspuren angelegt und für Reptilien, Amphibien und Kleinlebewesen als künftiger Lebensraum dienen. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Würzburg beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil das Vorhaben in einem gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Schutzgebiet (Gebietsnummer 6426-471 / Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg) liegt und eine Abbaufläche mit einer Größe von mehr als 1 ha beantragt wurde. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Würzburg als untere Abgrabungsbehörde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-wue.bayern.de |
Telefon: | +49 931 8003-0 |
Fax: | +49 931 8003-5690 |
URL: | http://www.landkreis-wuerzburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.01.2024 - 05.02.2024