Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AEIOU 102. GmbH hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt
Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis
nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der
Baumaßnahme Amsinckstraße 45 - Neubau Gebäudekomplex mit einem Untergeschoss in
Hamburg - Hammerbrook beantragt. Zur Trockenhaltung der flächigen Baugrube soll das
Grundwasser vorübergehend über eine offene Wasserhaltung gefasst und abgeführt werden. Zur
Vermeidung eines hydraulischen Grundbruches ist es notwendig das Grundwasser unterhalb der
organischen Weichschichten mittels Schwerkraftbrunnen zu entspannen. Nach Abschluss der
Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche
Grundwasserverhältnisse entwickeln können.
Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 12 Monaten eine
Grundwassermenge von maximal etwa 570.000 m³ zu fördern sein wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12)
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Nutzung des Grundwasser (W123)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | grundwassernutzungen@bukea.hamburg |
Datum der Entscheidung
04.06.2024