Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG reichte mit Schreiben vom 16.02.2024 sowie Ergänzungen vom November 2024 und Januar 2025 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis die Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ in der Stadt Bergheim, Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Flur 22, Flurstücke 225, 101, 219 tlw. und 271-274, 275 tlw. Beantragt wird eine Trockenabgrabung auf einer Fläche von 12,09 ha zuzüglich Erschließung. Ausgehend vom Beginn der Abbautätigkeit spätestens im Jahr 2027 und bei einer gewinnbaren Materialmenge von insgesamt ca. 1,52 Mio. m³ würde das Vorhaben bei einer angestrebten jährlichen Abbaumenge von ca. 200.000 m³ einschließlich der geplanten Rekultivierung voraussichtlich im Jahr 2038/39 enden. Die Erschließung des Vorhabengebiets, der Abtransport des gewonnenen Materials sowie die Anlieferung von Rekultivierungsmaterial erfolgt über die K 19. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt ausgehend von der K 19 über einen Kreisverkehr an die L 276. Der Autobahnanschluss zu der Autobahn A 61 liegt in einer Entfernung von 1,2 km. Die Zufahrten zur Autobahn A 61 sichern den Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Zwischen dem Vorhabengebiet und den Autobahnanschlüssen liegen keine Ortsdurchfahrten. Im Rahmen der Rekultivierung wird auf großen Flächen Ackerland wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird der notwendige Ausgleich durch Anlage von Gehölzflächen und extensiven Grünlandflächen mit breiten, vorgelagerten Krautsäumen und Rohbodenflächen in trockener oder feuchter Ausprägung erbracht werden. Der Eingriff soll vollumfänglich innerhalb der Vorhabensflächen selbst ausgeglichen werden. Der Antrag bedingte die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung auf Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Die Vorprüfung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass für das Vorhaben eine UVP-Pflicht gegeben ist, da das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Rhein-Erft-Kreis
Amt für technischen Umweltschutz
vom Felde, Markus, Herr
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | markus.vom.felde@rhein-erft-kreis.de |
Telefon: | 02271/83-17011 |
Fax: | 02271/83-27010 |
URL: | https://www.rhein-erft-kreis.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.04.2025 - 13.05.2025