Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf, in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 893 das Zementwerk wesentlich zu ändern.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:
- die genehmigte Einsatzrate von Sekundärbrennstoffen am Drehrohrofen 5 von 85 % auf bis zu 100 % zu steigern,
- die Änderungen von Nebenbestimmungen bezüglich der Qualitätsüberwachung von Sekundärstoffen,
- die Erhöhung der direkten Zufuhr von aufbereiteten Hausmüll- und Gewerbeabfällen sowie DSD-Sortierreste (EBS) zum Kalzinator,
- die Erweiterung und die Änderung der vorhandenen Annahme und Dosierung für den Drehofenbrenner,
- eine weitere Abscheideanlage (Windsichter),
- die Optimierung und den Umbau der SNCR-Anlage,
- den Austausch eines Mahlhilfsmittels in der Zementmahlung.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.3.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im September 2019 vorgesehen.

Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung des Zementwerkes in 15562 Rüdersdorf bei Berlin wurde erteilt.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

11.12.2019

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

02.04.2019 - 02.04.2019

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

02.01.2019 - 01.02.2019