Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die SWM Services GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, betreibt am Standort Schäftlarnstraße 15, 81371 München, Fl.Nr. 11028 der Gemarkung München, Sektion 6 (Sendling), das Heizkraftwerk München Süd, bestehend im Wesentlichen aus zwei Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD), und zwar der GuD1-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 850 MW und der GuD2-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1004 MW, sowie Nebeneinrichtungen. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung der beiden GuD-Anlagen am Standort beträgt somit 1854 MW. Die SWM hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes München Süd insb. durch die Errichtung einer neuen Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD 1 neu) mit einer Feuerungswärmeleistung von 435 MW bei gleichzeitiger Stilllegung der alten Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD 1 alt) mit einer Feuerungswärmeleistung von 850 MW beantragt. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung der beiden GuD-Anlagen am Standort reduziert sich damit von 1854 MW auf 1439 MW. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen beantragt: - Errichtung einer ausschließlich mit Erdgas betriebenen neuen Gasturbinenanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 435 MW mit Generator und Nebeneinrichtungen, - Errichtung eines Abhitzedampferzeugers mit integrierter Abgasnachbehandlung (CO-Katalysator), - Errichtung einer neuen Dampfturbinenanlage mit Generator und Nebeneinrichtungen sowie Systeme des Wasser- und Dampfkreislaufs mit Kühlwasser, - Errichtung eines luftgekühlten Kühlsystems für die Kühlstellen des Änderungsvorhabens, - Errichtung von dazugehörigen elektrischen und leittechnischen Einrichtungen einschließlich Transformatoren, - Aufstellung einer mit Heizöl EL gefeuerten Netzersatzanlage als Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 2 MW für die Versorgung notstromberechtigter Verbraucher in der GuD1 neu, - Aufstellung einer mit Heizöl EL befeuerten Netzersatzanlage als Schwarzstartaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 7 MW für Schwarzstartzwecke, - Erstellung der notwendigen baulichen Einrichtungen im und am bestehenden Gebäude der ehemaligen HD-Anlage inklusive eines 90 m hohen Schornsteins für die neue GuD1-Anlage, der 43 m bzw. 31,5 m hohen Schornsteine für die Netzersatzanlagen sowie der Abgasableitungen, sowie Änderungen der vorhandenen Gebäudestruktur, - Aufstellung neuer Trafoboxen, - Rückbauarbeiten und Abbrucharbeiten an bestehenden baulichen Einrichtungen, - Stilllegung der bestehenden GuD1-Anlage. Bei dem Heizkraftwerk handelt es sich um eine Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), das ab einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW für sich betrachtet einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, sowie um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß § 3 der 4. BImSchV. Das Änderungsvorhaben stellt eine wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes München Süd dar und bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die SWM hat ferner die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Bauwasserhaltung während der Bauzeit mit Einleitung von entnommenem Grundwasser in den Isar-Werkkanal bei einer maximalen Förderrate von 96,2 l/s, - die Gründung von Bauteilen im Grundwasser mit einem damit verbundenen maximalen Aufstau des Grundwassers von 5,25 cm, - Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser für eine Fläche von ca. 712 m².
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
08.04.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
18.03.2020 - 18.03.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.11.2019 - 27.12.2019