Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wilhelm Hammesfahr GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 17.12.2020, zuletzt ergänzt am 12.04.2024, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Lagerung von Druckgaspackungen (Hochregallager) durch erweiterte Nutzung des Hochregallagers (BE3) auf dem Betriebsgelände Rheinparkallee 7 in 40789 Monheim gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgende Maßnahme: - Erhöhung der Lagermenge an Druckgaspackungen von ca. 1.900 t und 5.984 Palettenstellplätze auf 4.300 t und 14.432 Palettenstellplätze Bei der beantragten wesentlichen Änderung der Lagerung von Druckgaspackungen (Hochregallager) der Wilhelm Hammesfahr GmbH & Co. KG handelt es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1, Ziffer 9.1.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: 0211 475-5301
Fax: 0211 475-2790
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

02.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe nach § 5 UVPG_Wilhelm Hammesfahr GmbH & Co. KG ( Bekanntgabe nach § 5 UVPG_Wilhelm Hammesfahr GmbH & Co. KG .pdf )