Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (Vorhabenträger), errichtet derzeit im Ortsteil Feldolling der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Landkreis Rosenheim, das mit dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 19.12.2014, Az. 55.1-4543-3-2007, genehmigte Hochwasserrückhaltebecken Feldolling. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat am 05.02.2024 für dieses Vorhaben die vierte Planänderung vor Fertigstellung des Gesamtprojekts beantragt. Inhalt dieser Planänderung ist die Abänderung der planfestgestellten Lösung zur Belieferung der Baustelle für den Bau des Auslassbauwerks am Unterwasserbecken 2 (ALB-UWB 2). Die ursprüngliche Planung sah vor, mittels Errichtung einer Furt bzw. durch Querung der Mangfall die Andienung der Baustelle herbeizuführen. Die vorliegende Planänderung beinhaltet nunmehr, dass die Andienung des ALB-UWB 2 künftig über den von Süden bestehenden Betriebsweg entlang des ALB-UWB 2, welcher in den letzten Jahren zum einen durch die Stadtwerke München GmbH (u.a. durch teilweise Freistellung des Dammbewuchses am UWB 2) und zum anderen durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim (für den Umbau der Sohlschwellen in der Mangfall) ertüchtigt und saniert wurde, erfolgt und nicht mehr mittels Errichtung einer Furt bzw. durch Querung der Mangfall.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
10.06.2024