Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

663 0113 2008 Windpark Fretter der STAWAG

31.08.2024

Der Antragsteller plant die Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einer Nennleistung von 5.500 kW. Das geplante Vorhaben soll auf dem Gebiet der Gemeinde Finnentrop umgesetzt werden. Die geplanten Standorte befinden sich nördlich des Ortsteiles Serkenrode und westlich des Ortsteiles Schliprüthen in der Gemarkung Schliprüthen. Es wird ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Bei der geplanten WEA handelt es sich um den Typ 5.5-158, der Firma GE. Die WEA hat folgende technische Daten: GE 5.5-158 ▪ Nabenhöhe: 161 m ▪ Rotordurchmesser: 158 m ▪ Gesamthöhe: 240 m ▪ Nennleistung: 5,5 MW Alle WEA werden u.a. mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Die Inbetrieb-nahme des Windparks ist für das Jahr 2024 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 1 WKA (WKA 10) im Windpark Arneburg-Ost (Repowering)

31.08.2024

Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragte beim Landkreis Stendal als der zuständigen Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windkraftanlage (WKA) vom Typ Vestas V 162/6,2 MW (jeweils Gesamthöhe 250 m; Nabenhöhe 169 m; Rotordurchmesser 162 m; Nennleistung 6,2 MW) auf dem Grundstück in der Gemarkung Storkau, Flur 5, Flurstück 13/3 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Im Rahmen dieses geplanten Repowering-Vorhabens soll 1 WKA des Typs GE 1.5sl (Nabenhöhe 85 m, Rotordurchmesser 77 m, Gesamthöhe 124 m, Nennleistung 1,5 MW) in der Gemarkung Storkau zurückgebaut werden. Gleichzeitig wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der sofortige Vollzug der Genehmigung sowie gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG erfolgte die Feststellung der UVP-Pflicht durch die Behörde. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der WKA ist im IV. Quartal 2027 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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